Die Haftpflicht-Bestimmung im Straßenverkehr weicht im Vergleich zur Basisklausel für Unternehmen und Privatpersonen vor allem in einem relevanten Detail ab: Laut allgemeinem Haftpflichtgesetz wird nicht nur der Autofahrer in die Pflicht genommen, sondern insbesondere der Besitzer des Autos. Er darf ohne KFZ-Haftpflichtversicherung gar kein Auto auf die Straße bringen. Das schützt das Unfallopfer davor auf seinen Genesungskosten sitzen zu bleiben. Da es den erwünschten Fall – also Ausschluss des Unfallrisikos – bedauerlicherweise nicht geben kann, hat der Staat diese gesetzliche Vorschrift gewählt um wenigstens eine annähernd 100%ige Absicherung des Opfers möglich zu machen. Diese sieht vor, dass sich jeder Autobesitzer z.B. über einen Vergleich im Internet auf Seiten wie http://www.privat-haftpflicht.eu/kfz-haftpflicht um eine entsprechenden Haftpflichtversicherung kümmern muss.
Das ist versichert:
Die Autohaftpflicht deckt im wesentlichen vier durch den Fahrzeugführer verursachten Schadensarten ab:
– Personenschäden: In diesem Fall handelt es sich um den erheblichsten und kostspieligsten Teil. Blessuren jeder Art werden von der Autohaftpflicht bis zum maximalen (individuellen) Deckungssatz gezahlt. Sie erstattet einerseits die Heilungskosten wie Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation, andererseits darüberhinaus entstandene Unkosten, wie Rente bei Erwerbsunfähigkeit.
– Sachschäden: Bei durch das Auto verursachten Schäden an fremden Gütern erstattet die Autohaftpflicht sämtliche Reparaturkosten. In diesem Zusammenhang sind alle Schäden eingeschlossen, die direkt oder indirekt durch den Unfall entstanden sind. Gemeint sind auch Schäden, die nicht im direkten Straßenverkehr entstehen, sondern ebenso an Häusern, Brücken oder Schildern. Vorausgesetzt, der Schaden entstand klar durch den Gebrauch des Wagens.
– Vermögensschäden: Unter diese Spezifizierung fallen alle Aufwendungen, die zum finanziellen Verlust des Unfallopfers beitragen und konkret berechnet werden können. Neben Verdienstausfällen fallen auch Rückvergütungen für ein durch den Unfall auftretenden nicht-Antritt einer Reise oder ähliches unter diese Kategorie.
– Immaterielle Schäden: Alle Schäden, die nicht zu den Vermögensschäden gehören, da sie nicht klar monetär berechenbar sind, sind sogenannte immaterielle Schäden. Hierzu gehört hauptsächlich das Schmerzensgeld, was entsprechend den Anforderungen bei jedem Unfall unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Deutliche Preisunterschiede bei den Versicherern:
Ausschlaggebend für die verschiedenen Kosten einer Haftpflichtpolice sind in erster Linie die subjektiv auf den Kraftfahrzeugbesitzer einflussnehmenden Berechnungsmethoden. Sie können in einem Onlinerechner wie unter http://www.privat-haftpflicht.eu/kfz-haftpflichtversicherung mit berechnet werden. In diesem Zusammenhang wäre besonders die jährliche Fahrleistung in Kombination mit derzeit in Anspruch genommener Versicherungsleistungen zu nennen. 60% bis 260% Beitragsleistung des Versicherungs-Normalpreises werden alleine durch eventuell entstandene Vorschäden ab-, beziehungsweise aufgeschlagen.
Abgesehen von den persönlichen Rahmenbedingungen ist jedoch auch die Auswahl des Versicherers für die Beitragshöhe ausschlaggebend. Als Grund kann man vereinfacht sagen, dass die Mitgliedsbeitragshöhe ebenfalls durch die harten Tariffaktoren, sowie den gewährten Leistungen differieren.
Hohe Einsparungen möglich!
Die Jahresverträge können immer zum Ende des Jahres gekündigt, und zu einer günstigeren Versicherung umgezogen werden. Doch gibt es auch die außerordentliche Kündigung. Zu welcher Zeit der Versicherte eine Sonderkündigung aussprechen kann sollte in den Vertragsbedingungen nachgeschlagen werden.
Grund genug sich 5 Minuten Zeit zu nehmen, den Tarif seiner aktuellen Kasko-Versicherung zu überprüfen. Das geht dank umfassender Vergleiche wie unter http://www.privat-haftpflicht.eu zeit sparend und bequem.
payoffmarketing.de, Inh. Georg Hartmann
Online-PR Georg Hartmann
Telefon: 022167785351
eMail: artikel@payoffmarketing.de
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