Datenschutzpaket für Steuerberater und Ärzte im Landkreis Osnabrück

Mit Ihrem Paket „Datenschutzflat“ unterstützt die C&S Consulting Georgsmarienhütte die heimische Wirtschaft, insbesondere Steuerberater und Arztpraxen, aber auch Pflegedienste, Kleinunternehmen und Handwerksbetriebe bis zu 9 Mitarbeitern. Bei einer monatlichen Pauschale von 59,50 € beinhaltet das Datenschutzpaket die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, denen sich jedes Unternehmen stellen muss.

Detlef Breuker, Datenschutzbeauftragter TÜV und IT-Sicherheitsbeauftragter: „Große Unternehmen haben mittlerweile eine IT-Abteilung oder verfügen über entsprechendes Personal, welches für die technische Sicherheit von Daten, darunter auch personenbezogene Daten, sorgt. Aber wie sieht es bei den kleineren Unternehmen aus wie z.B.: dem Steuerberater mit 5 Mitarbeitern oder der Arztpraxis mit 7 Mitarbeitern, der Handelsvertretung mit 4 Mitarbeitern und dem Pflegedienst mit 6 Mitarbeitern?“

Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Das diese genannten Unternehmen zum teils sehr kritische personenbezogene Daten verarbeiten, ist allen bewusst. Diese Unternehmen müssen keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, dennoch müssen auch sie vielen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nachkommen. Leider erfolgt dieses zum Teil aus Unwissenheit, zum Teil auch aus finanziellen Gründen nicht. Die Inhaber oder Geschäftsführer bleiben verantwortlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz und sind allen Haftungsrisiken ausgesetzt: Bußgelder bis 50.000,- €, Strafverfahren, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Verfahren. Hinzu kommen Imageverlust, Vertrauensverlust und der eigene finanzielle Schaden.

„Überlegen Sie selbst einmal, welche Unmengen an personenbezogenen Daten beim Steuerberater schlummern – oder beim Hausarzt. Wie sicher sind diese Daten? Wer hat dort Zugriff auf diese Daten? Vielleicht eine IT-Firma im Rahmen der Systemwartung? Sehr wahrscheinlich.
Viele Firmen wissen gar nicht, das Sie einer gesetzlichen Meldepflicht Ihrer Verfahren automatisierter Verarbeitungen (Softwareeinsatz mit personenbezogenen Daten) an die Aufsichtsbehörde unterliegen, unabhängig von Ihrer Beschäftigtenzahl. Auch müssen Firmen zwingend Verträge nach §11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung abschließen , sobald externe Dienstleister Zugriff auf ihr System (z.B. IT-Systemhäuser im Rahmen der Wartung) oder ausgelagerte Tätigkeiten übernehmen wie z.B. Aktenvernichtung , der Versand von Werbematerial oder das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung,“ erklärt Detlef Breuker, Inhaber von C&S Consulting.

Detlef Breuker: „Ich weiß aus langjähriger Erfahrung, das die Gefahr des Datenmissbrauchs gerade in kleineren Organisationsstrukturen sehr groß ist. Aus diesem Grunde habe ich das Modell der Datenschutzflatrate entwickelt, um auch kleineren Unternehmen ein gesundes Maß an Sicherheit bieten zu können. Klienten aus dem Landkreis Osnabrück und dem angrenzenden Münsterland wissen das zu schätzen.“

C&S Consulting
Inhaber Detlef Breuker
Telefon: 05401 / 832 49 40
eMail: d.breuker@cusc.de
Internet: http://www.cusc.de

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Telefon: 05401 / 832 49 40
eMail: d.breuker@cusc.de
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