Bootsversicherung – Yachtversicherung

"Zwei in einem Boot"Der Schweriner Spezialversicherungsmakler NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH gehört zu den preisgünstigen und den Qualitätsanbietern auf dem Boots- und Yachtversicherungsmarkt in Deutschland.
Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 04/2013 Bootsversicherungen miteinander verglichen.
Ihre Feststellung: Wichtiger als der Blick auf den Preis ist der ins Kleingedruckte.
Von 44 Anbietern haben die Tester Angebote für Haftpflicht- und Kaskoversicherungen eingeholt, und zwar für verschiedene Bootstypen. Verglichen wurden die Preise, aber eben auch die Konditionen.
Der Artikel bildet die Wirklichkeit recht gut ab. Kaum ein Versicherungsprodukt ist derart schwierig zu vergleichen wie Wassersportpolicen. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass viele Makler und Vermittler eigene Bedingungswerke aufstellen. Die Folge: Mal ist der Trailer mitversichert, mal nicht. Mal ist das Regattarisiko gedeckt, mal nicht. Mal gibt es im Schadensfall die volle Versicherungssumme erstattet, mal nicht. Wichtig ist immer ein Blick in die Ausschlüsse der Versicherungsbedingungen, da steht was alles so nicht mitversichert ist. Die Folgen sind für den Freizeitskipper auf den ersten Blick nicht immer erkennbar.
Bei jedem Versuch, so etwas wie Transparenz herzustellen, läuft man daher Gefahr, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das haben auch die Tester der Stiftung Warentest gemerkt. Sie raten ihren Lesern: „Sehen Sie aber nicht nur auf den Preis“ und listen für jeden Anbieter die jeweiligen mitversicherten wichtigsten Extraleistungen auf. Das Ergebnis überrascht nicht: „Das günstige Basisangebot enthält kaum Extras“, und ist eigentlich nicht zu empfehlen.
Eine weitere Feststellung: Versicherungsschutz holt man sich am besten über spezialisierte Makler. Die bieten zum einen auf den Kundenbedarf zugeschnittene Policen, und sie sind oft günstiger als die Angebote der Versicherungsgesellschaften selbst, bei denen man ebenfalls direkt einen Vertrag unterzeichnen könnte.
Das Prädikat besonders preiswert erhielten 4 Anbieter darunter die Firma NEUBACHER aus Schwerin.
Der Vergleich zeigt aber auch: Die sogenannte feste Taxe, also die Zusage, im Falle eines Totalschadens auch wirklich die volle Versicherungssumme unabhängig vom Schiffsalter und der Laufzeit der Police ausgezahlt zu bekommen, verdiente ihren Namen nur bei vier der 44 getesteten Anbieter, mit dabei war wieder die Firma NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH aus Schwerin.
NEUBACHER`S Empfehlung, Finger weg, wenn Sie folgende oder ähnliche Formulierungen in den Boots- und Yachtkaskoversicherungsbedingungen finden! (Kleingedruckte)
Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
• Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; • Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Fahrzeugführer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; • Ungeziefer, Ratten oder Mäuse; • Frost, Eis, Schnee; • Bruch von Zubehörteilen durch Überbeanspruchung, • mangelnde Vertäuung, mangelnde Wartung und Bearbeitung, • unbemanntes Stillliegen vor offener Küste, • bei Lagerung an Land kein ausreichender Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie mut- und böswilliger Beschädigungen fremder Personen vorgenommen wurde,• einfaches Verlieren oder Überbordfallen loser Zubehörteile, von beweglichem Inventar, Effekten oder des Außenbordmotors, • Ausgeschlossen sind Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung; den persönlichen Effekten; dem Trailer, wenn sie nicht durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind. • Schäden, die verursacht wurden oder entstanden sind, während oder weil der Versicherte eine der behördlichen Bestimmungen nicht einhält; • Wenn ein Staat oder zuständige Behörde auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach einem Versicherungsfall des versicherten Schiffes die Hebung des Wracks und/oder Aufräumung für Rechnung des Versicherten veranlasst, so haftet der Versicherer für die entstandenen Kosten zusätzlich zur Entschädigungsleistung bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fa. NEUBACHER jederzeit zur Verfügung.
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21;
19053 Schwerin
Tel. 0385/733982
Fax. 0385/733983
http://www.neubacher-marine.de

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
GGF Jörg Neubacher
Telefon: 0385-733982
eMail: info@neubacher-marine.de
Internet: http://www.neubacher-marine.de/

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