Verschwundener Laptop mit wichtigen Daten
Kürzlich ermittelten die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart in einem verwegenen Fall von Wirtschaftskriminalität und unerlaubter Kundenabwerbung. Der auftraggebenden Firma war ein Laptop mit firmeninterner und geschützter Software „abhandengekommen“. Konkret war das Fehlen dieses Laptops der Belegschaft aufgefallen, woraufhin ein Mitarbeiter, der wenige Tage vor dem Ausscheiden aus der Firma stand, den Diebstahl des Geräts bei der Geschäftsführung anzeigte. Direkt zum Monatsersten nach Ende seines Arbeitsvertrages wollte dieser Mitarbeiter bekanntermaßen ein eigenes Gewerbe anmelden, das in direkter Konkurrenz zum Auftraggeber der Aaden Detektei Stuttgart stehen würde. Aufgrund dieser Konstellation stand der besagte Angestellte unter dringendem Tatverdacht.
Existenzgrundlage der Auftraggeber bedroht
Für ein Konkurrenzunternehmen würden die Daten und Programme auf dem gestohlenen Laptop enormen Wert haben, denn durch eine speziell entwickelte Software hielt die Firma als Copyright-Inhaberin einen Marktanteil von 15-20 % in ihrer Branche, den ausschließlich sie selbst bearbeiten konnte. Es handelte sich um Maschinen und Steuerungselemente, die nur mit dieser Lizenzsoftware zu kontrollieren und zu warten sind. Sobald das Programm allerdings auch einem anderen Unternehmen zufallen würde, müsste zwangsläufig ein Preiskampf mit fatalen Folgen für die Auftraggeber der Aaden Detektive Stuttgart ausbrechen.
Entsprechend sollten unsere Privatdetektive aus dem Schwabenland den höchst verdächtigen Mitarbeiter rund um die Uhr überwachen, um abzusichern, dass er den Laptop oder eine Kopie der enthaltenen Daten auf keinen Fall an Dritte veräußern würde. Sobald eine Situation auftrete, die auf ein solches Geschäft hinweist, sollten unsere Wirtschaftsermittler aus Stuttgart die Polizei einschalten.
Zielperson der Aaden Detektive Stuttgart zeigt zunächst keine Auffälligkeiten
Bis zum Ende der Beschäftigung des verdächtigen Arbeitnehmers waren es noch vier Kalendertage. Der erste entfiel auf einen Sonntag, an dem die Zielperson, beobachtet von unseren Stuttgarter Privatdetektiven, lediglich einen Familienausflug zu einem Kleingarten unternahm und keinerlei verdächtige Aktivitäten zeigte. In den vier darauffolgenden Observationstagen ging die Zielperson ordnungsgemäß ihrer Außendiensttätigkeit für den Auftraggeber der Aaden Detektei Stuttgart nach. Zwar kam dabei immer wieder ein Laptop zum Vorschein, der genau dem Modell des gestohlenen Geräts entsprach, doch handelte es sich dabei um das Standardmodell der Firma, das die Zielperson zwingend zur Arbeit benötigte. Folglich war es ganz normal, dass sie diesen Laptop mit sich trug.
Am letzten Arbeitstag teilte uns die beauftragende Firma mit, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß seinen Laptop mit der richtigen Kennnummer abgegeben habe und nun also über keinen mehr verfügen dürfte. Das Observationsteam bestand übrigens in abwechselnden Personenzusammensetzungen stets aus mindestens einer unserer Detektiv-Fachkräfte aus Stuttgart sowie tagsüber aus einem IT-Forensiker, der die Observation unterstützend begleitete.
Versuchte Kundenabwerbung nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Interessant wurde es am ersten Tag der Selbständigkeit der Zielperson, denn nach einigen augenscheinlich privaten Erledigungen am Morgen, begab sie sich zu einem Unternehmen, das laut Rücksprache mit den Auftraggebern der Aaden Detektive Stuttgart einer ihrer Stammkunden war/ist. Selbstverständlich war der Zielperson die Kundenabwerbung vertraglich untersagt. Nach relativ kurzer Zeit vor Ort fuhr die Zielperson wieder ab und direkt weiter zu einem weiteren Kunden des Ex-Arbeitgebers, wo der Aufenthalt wiederum nur kurz währte. Es schloss sich die Fahrt zu einem dritten Kunden an – und dieses Mal sollte die Verweilzeit deutlich länger dauern. Offenbar hatte man im Büro einiges zu besprechen. Nach annähernd zwei Stunden kehrte die Zielperson zu ihrem Fahrzeug zurück, holte eine Aktentasche und einen Laptop heraus und betrat erneut das Gebäude des Kunden. Der Laptop war äußerlich nicht von den üblichen Firmenlaptops der Auftraggeber zu unterscheiden.
Täuschungsversuch geht fehl
Die eingesetzten Stuttgarter Detektive hielten umgehend Rücksprache mit der Geschäftsleitung der geschädigten Firma. Es erging Anweisung, die Zielperson bei der nächsten Sichtung anzusprechen und zur Herausgabe des Laptops aufzufordern. Dieses Vorhaben konnte eine halbe Stunde später umgesetzt werden. Die Zielperson zeigte sich verwundert und behauptete, es handele sich um ihren eigenen Laptop. Gerne könnten die Detektive einen Blick auf die Festplatte verwerfen und sich selbst davon überzeugen. Dort seien nur Standardprogramme installiert.
Als erstes prüften unser Privatdetektiv aus Stuttgart und der IT-Forensiker die mechanische Gerätekennnummer und stellten fest, dass sie identisch war mit der Nummer des Laptops, den die Zielperson am Vortag beim Auftraggeber abgegeben hatte. Darauf angesprochen beteuerte die Zielperson trotz belegbar gegenteiliger Sachlage, sie habe den Laptop doch gar nicht abgegeben, weil niemand sie dazu aufgefordert hätte. Der Tatverdächtige hielt sich für äußerst clever, denn auf der Festplatte fanden sich im sichtbaren Bereich tatsächlich nur Standardprogramme wie Microsoft Office, ein Virenscanner, Adobe Reader etc. Die schützenswerten Informationen und die wertvolle Firmensoftware waren mit einem „Anfängertool“ versteckt worden, wie sich der IT-Forensiker später gegenüber den Aaden Detektiven Stuttgart ausdrückte. Diese Information konnte er sehr schnell mit seinem eigenen Notebook auslesen, während die Zielperson nervös auf und ab lief. Auch war dem Ex-Mitarbeiter offensichtlich nicht bewusst gewesen, dass sich die Identifikationsnummer des Geräts nicht nur materiell am Laptop befand, sondern dass sie ebenso vom Motherboard ausgelesen werden konnte. Das Ergebnis war eindeutig: Es handelte sich um das gestohlene Gerät.
Betrug macht arm: Schadensersatzforderung
Eine tiefergehende IT-forensische Analyse des Laptops ergab, dass in den letzten Monaten keine empfindlichen Daten und insbesondere keine Daten zur Lizenzsoftware vom Gerät abgeflossen waren. Wahrscheinlich hätte es der Zielperson für letzteres ohnehin an Know-How gefehlt, doch die Gefahr der Veräußerung des gesamten Geräts an Spezialisten war selbstverständlich dennoch latent. Soweit die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart von den Auftraggebern erfahren haben, wurden keine strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Zielperson eingeleitet. Es kam zu einer internen Einigung, die nach Aussage des Geschäftsführers eine „empfindliche“ Schadensersatzzahlung der Zielperson an die Firma enthielt.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
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