Beleglose Barverkäufe?
Ein Unternehmen, das Spezialprodukte für den industriellen und für den Heimwerkerbedarf herstellt und vertreibt, suchte die Unterstützung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt, da einer der Mitarbeiter im Lager/Ladenlokal in Verdacht stand, Produkte ohne Quittung bar zu verkaufen und das Geld in die eigene Tasche zu stecken. Der Tatverdacht, den unsere Frankfurter Detektive untersuchen sollten, lautete folglich Unterschlagung und Betrug.
Erhebliches Umsatzdefizit bei der Zielperson
Herr M. arbeitete seit einem guten Jahr bei den Auftraggebern der Aaden Detektive Frankfurt, wobei er sich im Schichtdienst mit einem weiteren Arbeiter abwechselte. Das Geschäft war nicht dauerbesetzt, denn die beiden Angestellten hatten zwischendurch immer wieder Lieferungen auszufahren. Es dauerte nicht lang, ehe auffiel, dass während der Arbeitszeit von Herrn M. konstant signifikant geringere Umsätze generiert wurden als während der Tätigkeit seines Kollegen. An einer unterschiedlichen Arbeitszeitenstaffelung konnte es nicht liegen, denn diese war spätestens nach einigen Monaten nahezu ausgeglichen. Folglich, so überlegten die Auftraggeber der Aaden Detektei Frankfurt, gönnte sich Herr M. entweder sehr viele Pausen, während derer er für Kunden nicht zu erreichen war, oder er wirtschaftete in die eigene Kasse.
Faulheit oder Kassendiebstahl?
Durch stichprobenhafte Anrufe und persönliche Besuche prüfte der Arbeitgeber die zeitlich ordnungsgemäße Tätigkeitsverrichtung des verdächtigen Angestellten. Neben der stets korrekten Stempelkarte war Herr M. dabei stets entweder im Lokal zu erreichen oder über das Handy im Lieferwagen (Motorengeräusche ließen die Tätigkeit im Außendienst glaubhaft erscheinen). Die Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektive aus Frankfurt folgerten, dass die zeitliche Tätigkeitsausführung des Herrn M. korrekt sein müsse, und weiter, dass er entsprechend Geld unterschlagen müsse, da sonst die Kassendifferenzen nicht zu erklären seien. Durch Testkäufe sollten nun die Frankfurter Privatdetektive der Aaden für Gewissheit sorgen.
Testkauf: Warum einen Detektiv einsetzen?
Das Vorgehen bei so einem Testkauf durch Detektive ist vergleichsweise simpel: Der Ermittler betritt den Laden, lässt sich beraten, kauft etwas (gegebenenfalls unter Legende), zahlt bar, achtet darauf, ob ihm eine Quittung ausgehändigt wird, und beobachtet, ob das Bargeld in die Kasse oder an einen anderen Ort gelegt wird. Warum sollte man dann überhaupt einen Detektiv für diese Tätigkeit engagieren, wenn sie doch so simpel ist? Es könnte ja auch ein Kumpel oder der Schwager machen? Nein, das könnte er nicht. Denn das Ermittlungsergebnis beim Testkauf baut grundlegend auf Zeugenaussagen auf. Privatermittler wie die Detektive der Aaden Detektei Frankfurt sind objektive Zeugen, die in keiner persönlichen Beziehung zu ihren Auftraggebern stehen sollten. Aus diesem Grund sind ihre Aussagen vor Gericht deutlich glaubhafter als das Zeugnis eben eines Kumpels oder des Schwagers.
Testkäufe durch die Aaden Detektive Frankfurt
Im vorliegenden Fall ging unser Detektiv aus Frankfurt genau nach diesem Schema vor. Die Zielperson fragte ihn, ob er eine Quittung benötige, was der Ermittler bestätigte, denn diese Bestellung sei für seinen Chef. Normalerweise kaufe er aber eher für den Heimbedarf. Das überreichte Bargeld steckte der Mitarbeiter ordnungsgemäß in die Kasse. Nicht ordnungsgemäß war hingegen bereits die Frage, ob ein Beleg verlangt werde oder nicht, denn laut Dienstanweisung ist jedem Kunden stets eine Quittung auszuhändigen – ohne Nachfrage. Wenn der Kunde den Beleg nicht wolle, könne er ihn immer noch liegen lassen.
Durch diesen ersten Testkauf der Aaden Detektei Frankfurt sollte geprüft werden, ob sich der Mitarbeiter an die Dienstanweisungen hielt. Außerdem wollte der eingesetzte Wirtschaftsermittler Vertrauen zur Zielperson schaffen, um wenige Tage später einen erneuten Testkauf „für den Heimbedarf“ durchführen zu können. Dieses Mal verlangte unser Privatdetektiv aus Frankfurt keine Quittung, dafür konnte er beobachten, wie das Geld neben die Kasse gelegt wurde. Auch bot Herr M. dem Ermittler tatsächlich einen Rabatt an, wenn er ohne Beleg zahle!
Getätigte Verkäufe fehlen in der Buchführung
Diese Testkäufe der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt wurden über einen Zeitraum von vier Wochen noch dreimal wiederholt: ein weiteres Mal durch den bereits eingesetzten Detektiv und bei den anderen Malen jeweils durch eine andere Einsatzkraft, um mehrere Zeugen stellen zu können. Das Ergebnis war jedes Mal das gleiche: Die Zielperson fragte, ob sie eine Quittung aushändigen solle, und da dies stets verneint wurde, legte sie das Bargeld nicht in die Kasse, sondern daneben. Unterschiedlich gestaltete sich hingegen die Vorgehensweise der Zielperson beim „Ausloten“ der Käufer. So fragte Herr M. meist nicht direkt, ob eine Quittung benötigt werde, sondern näherte sich unterschwellig an das Thema an, indem er sich bspw. erkundigte, auf welche Firma die Rechnung ausgestellt werden solle. Die Antwort, es werde keine Rechnung benötigt, da die Artikel für den Heimbedarf seien, gefiel ihm, wie unschwer zu erkennen war.
Im Folgemonat konnte die auftraggebende Firma in der Buchhaltung prüfen, ob die Testkäufe, für die kein Beleg ausgestellt worden war, eingebucht worden sind. Das Ergebnis war wie erwartet negativ und somit konnte die Unterschlagung zweifelsfrei bewiesen werden.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Frankfurt
Barckhausstraße 1
D-60325 Frankfurt
Telefon: 069 1201 8454-0
Fax: 069 1201 8454-9
E-Mail: info@aaden-detektive-frankfurt.de
Web: http://www.aaden-detektive-frankfurt.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
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